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Bildungsgang

Der Bildungsgang Berufliches Gymnasium für Gesundheit und Soziales führt zur Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit dem Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" nach Landesrecht. Nach drei Jahren vollzeitschulischer Ausbildung wird die Allgemeine Hochschulreife erreicht sowie der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abgelegt. Die staatliche Anerkennung erfolgt nach einem erfolgreich absolvierten Berufspraktikum.

Aufnahme

In die gymnasiale Oberstufe wird aufgenommen, wer den Mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erworben hat bzw. die Versetzung in die Klasse 10 (Einführungsphase) der gymnasialen Oberstufe erreicht hat.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht findet ab Klasse 11 im Klassenverband statt. Die Schüler/innen werden in den ersten drei Jahren vollzeitschulisch am beruflichen Gymnasium ausgebildet und in Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen auf die berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Im vorgegebenen Rahmen bestehen Wahlmöglichkeiten zwischen Grund- und Leistungskursen, dabei wird das Fach Erziehungswissenschaften, das verbindlich als Leistungskurs feststeht, ab Klasse 11 sechsstündig unterrichtet.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Bereich:

  • Biologie
  • Erziehungswissenschaften
  • Englisch
  • Didaktik und Methodik
  • Mathematik
  • Kunst, Musik
  • Spanisch

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre mit Geschichte
  • Religion
  • Sport

Differenzierungsbereich

Abiturprüfung

Am Ende der Klasse 13 findet die Abiturprüfung statt. Neben den zwei Leistungskursen, die in einer zentralen Prüfung schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft werden, wählt jeder Schüler/jede Schülerin zu Beginn der Klasse 13 ein weiteres zentral geprüftes schriftliches und ein weiteres mündliches Abiturfach aus. Durch die Wahl müssen verschiedene Aufgabenfelder
abgedeckt sein.

Abschlüsse

Nach erfolgreicher Ausbildung erhalten die Schüler/innen zwei Abschlüsse:

  • die allgemeine Hochschulreife nach Klasse 13 und damit die Berechtigung zu einem Studium eines beliebigen Fachs an jeder Hochschule oder Universität
  • den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/anerkannter Erzieher" nach einem einjährigen Berufspraktikum

Anmeldezeitraum

Unmittelbar im Anschluss an die Zeugnisausgabe der Halbsjahreszeugnisse für den Zeitraum von einer Woche. Anmeldetermine.

Kosten

Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet. (Auskunft im Sekretariat)

Weitere Informationen

kut-k

Annika Kuttner

Telefon: +49 (0)2181 6907-0

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